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Hausdurch­suchung nach Habeck-Beleidigung

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„Die Hausdurchsuchung wurde richterlich „wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ angeordnet. Es wurde bestätigt, dass Habeck wegen des „Schwachkopf“-Memes Strafantrag gestellt hat – nicht aber, dass er damit diese Maßnahme bezweckte.“