„Das Landgericht Hamburg hat diese Form des „Journalismus“ denn auch sehr kritisch bewertet. Es gab dem Kläger, dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, Recht und verbot der Grünen-Fraktion Hamburg, die Behauptung zu wiederholen, beim Potsdamer Treffen sei es „um die Deportation unliebsamer deutscher Staatsbürger ins Ausland“ gegangen.“