Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den österreichischen Gesundheitsminister:
„Ärzte müssten über Nutzen und Risiken der Behandlung vorab ausreichend informieren, sodass die betroffene Person eine informierte und freie Entscheidung treffen kann. Auch die Konsequenzen für die Ärzte werden in der Beantwortung erwähnt: „Die Funktion der Aufklärung ist die Wahrung der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person.“ Und: „(…), dass eine mangelhafte Aufklärung, die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, eine Verletzung der ärztlichen Berufspflichten darstellt. Das kann sowohl verwaltungs- und/oder disziplinarrechtlich geahndet werden als auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“