Angriffskriegvon Angelika21. April 202521. April 2025 Im Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1 heißt es: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, … die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Zu opposition24.com