Antrag der Rechtsanwältin Jessica Hamed für die Psychologin Daniela Prousa beim Verwaltungsgericht Berlin
„Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren.
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass keine falschen Tatsachen behauptet werden dürfen und – falls das Gericht die beanstandeten Äußerungen als Werturteil ansehen sollte – dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d. h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot).“