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Arbeitgeber müssen Corona-Daten sofort löschen

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„Die Löschung der Corona-Daten hätte ursprünglich bereits mit der Änderung des Infektionsschutzgesetz erfolgen müssen. Zum 20. März sind zahlreiche Pflichten, wie etwa Nachweise zum Impfstatus oder Testergebnisse am Arbeitsplatz entfallen. Thiel kündigte nun an, in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen, um die Löschung der Corona-Daten zu überprüfen.“