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Aufgabe der Polizei

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„Mit der Aufstellung des territorialen Führungskommandos der Bundeswehr zum 1. Oktober will die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte im Inneren auch in Deutschland wieder salonfähig machen. Dabei verfügt die mit der Wahrung der inneren Sicherheit eigentlich betraute Polizei mittlerweile selbst über ausreichend Feuerkraft, Spezialkräfte und Expertise, um etwaigen Gefahren wie Terrorangriffen oder öffentlichen Unruhen erfolgreich entgegentreten zu können – besser als das Militär. Die bestehende Ordnung, wonach die Polizei für das Aufrechterhalten der inneren Sicherheit und die Bundeswehr für die Landesverteidigung zuständig ist, sollte deshalb auch erhalten bleiben, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).“