„Bayern begründet seinen Antrag mit einer „enormen Verunsicherung und Verärgerung“ und „massiven Auswirkungen“ bei den betroffenen Personen. Außerdem verweist der Freistaat auf die Einigung zur Geltungsdauer des EU-Genesenen-Zertifikats auf europäischer Ebene. Ein nationaler Sonderweg nur in Deutschland sei hier schwer vermittelbar.“