„Nach zwei Jahren Rechtsstreit ist klar: Die Quarantäne zweier Schüler aus Wertingen (12) war laut dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein rechtswidriger Grundrechtseingriff. RUMMS!
Der Grund: „Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen“, heißt es im Urteil des BayVGH.“