„Rückendeckung bekommt der sture Corona-Richter vom Hausherren des Gerichts. Amtsgerichtspräsident Dr. Hans-Michael Borgas hat alle Mitarbeiter von der Testpflicht und dem Tragen einer FFP-2-Maske befreit. In einem Schreiben (liegt der B.Z. vor) stellt er fest, dass es fraglich sei, ob er in seinem Hause „Kunden“ und „Gäste“ habe. Deshalb gelte die Infektionsschutzverordnung mit der Test- und FFP-2-Maskenpflicht nicht. Dr. Hans-Michael Borgas (61) salopp: „Im übrigen dürfte diese Vorschrift für uns nicht einschlägig sein, da wir kein Gewerbe ausüben.“