„Die Anordnung tritt am 4. Juni in Kraft und gilt überall, auch in Schulen, einzige Ausnahmen sind Krankenhäuser und Gefängnisse.
Ab dem 21. Mai können die Bußgelder an jede staatliche Einrichtung verhängt werden, die versucht, Menschen im Staat zum Tragen einer Gesichtsmaske zu zwingen.“