„In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert“, heißt es in dem Gutachten, das unmittelbar vor der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfasst worden war. Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde.
Entsprechende Beschlüsse haben Gerichte in München, Münster und Lüneburg gefasst. In der Fachliteratur äußerte unter anderem der Würzburger Jurist Henrik Eibenstein Kritik am Inzidenzwert als alleinigem Maßstab für eine Beschneidung von Grundrechten im Zuge der Corona-Maßnahmen (COVuR 2020, 688).“