Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.