„Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fand am 2.5.22 eine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr statt. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die Aufnahme der COVID-19-Impfung in eine für Bundeswehrangehörige verbindliche Liste generell durchzuführender Basisimpfungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.“