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Corona-Aufarbeitung – Wer definiert den Notstand?

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Dr. Gunter Frank und Prof. Michael Esfeld schreiben im „Cicero“:
„Halten wir fest: Es wird heute von den Behörden offiziell bestätigt, dass die Risikoeinstufung der Gefährdungslage eine politische Entscheidung war, deren fachliche Notwendigkeit von der zuständigen Bundesbehörde intern nicht gesehen wurde. RKI und Ema bestätigen, dass die modRNA-Impfungen nie einen Fremdschutz ermöglichten, aber ein hohes Nebenwirkungspotential besitzen. Das PEI sieht sich erst drei Jahre nach Beginn der Covid-Impfkampagne in der Lage, seinen seit Anfang 2021 bestehenden gesetzlichen Auftrag anzugehen, die Nebenwirkungen systematisch zu erfassen.“
 
„Die wirkliche Gefahr, die durch die Corona-Krise deutlich wird, besteht in der Leichtigkeit, mit der es möglich war, einen Notstand auszurufen, für den es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Faktengrundlage gab. Es ist für derzeitige, angeblich der Demokratie verpflichtete Regierungen offensichtlich attraktiv, Notstände künstlich zu etablieren, um demokratische Rechte auszuhebeln. Corona hat gezeigt, dass sich diese Praxis der Notstandsfestlegung nicht mit einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat verträgt.“