„Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach gegen die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise im Frühjahr geklagt. Sie bestreitet, dass diese verhältnismäßig waren: insbesondere die Eingriffe in die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Berufsausübung. Im Rahmen des Verfahrens kam nun Erstaunliches zu Tage: Laut Bayerischem Gesundheitsministerium sind keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen vorhanden.“