„Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die zweite Verurteilung von Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger. Das Landgericht Wiesbaden hatte den Steueranwalt Berger Ende Mai 2023 wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.“