„Kritik gibt es auch von der Stiftung für Patientenschutz, die daran erinnert, dass die Gesundheitsminister der Länder mit ihren Beschluss einen ethischen Kontext verlassen haben. Weder Impfstatus, Alter, Pflegebedürftigkeit, Krankheiten, Essgewohnheiten noch Hobbys seien bisher Kriterien für Solidarleistungen gewesen, betont Eugen Brysch von der Stiftung für Patientenschutz.
Damit hat er den Kern getroffen. Solidarleistungen sollen kein Almosen und keine Gnade sein, die für ein bestimmtes Verhalten gewährt oder verweigert werden können. Sie sind ein Recht, das allen Betroffenen zusteht. Zudem soll darin erinnert werden, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in einem langwierigen, erbittert geführten Streik 1957 von den Lohnabhängigen erstritten wurde.“