„Den Gerichten folgend hat der Gesetzgeber dies sogar im März 2021 – also vor mehr als einem Jahr – im Infektionsschutzgesetz verankert. Dort heißt es in Paragraph 5, Absatz 9, dass eine Evaluation der Maßnahmen auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige zu erfolgen habe.“