Die Corona-Maßnahmen des Staates gehen immer weiter. Nun sollen Kinder, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, innerhalb der eigenen Familie isoliert werden.
Getrennt eingenommene Mahlzeiten, kein Kontakt zu Eltern oder Geschwistern, das fordern nun gleich mehrere Gesundheitsämter auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Kommen Eltern dem nicht nach, kann das Kind in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Der Zutritt zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung muss Beamten dabei jederzeit gewährt werden.