Die gesetzliche Legitimierung bedarf wissenschaftlicher Evidenz. Die Gutachten legen diese Evidenz umfangreich dar. Es gibt zur Zeit keine bessere Zusammenstellung von nationalen und internationalen Studien zu den Themen: Masken, Abstand, Schnell-Tests und PCR-Tests. Die Gutachten sind gerichtsfest.
Es kommt nun auf die Eltern an, die mit dieser gerichtlichen Entscheidung, die sich auf 3 wissenschaftliche Gutachten von Expert*innen stützt, an die Schulen ihrer Kinder herantreten treten sollten. Rechtsanwalt Ludwig rät davon ab, als Eltern ohne Anwalt, der v.a. die Bereitschaft von Familiengerichten einschätzen können sollte, dem Urteil des Weimarer Kollegen zu folgen, an irgendein Familiengericht heranzutreten.
Kritischen Lehrer*innen und Schulleitungen rät er allerdings dazu, von Familiengerichten überprüfen zu lassen, ob es sich bei ihren Maßnahmen, zu denen sie angehalten werden, um Kindeswohlgefährdung handelt.
Auch alle anderen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wie Geschäftsinhaber, Kultureinrichtungsbetreiber, Gaststättenbesitzer usw., können sich auf dieses Urteil berufen und verlangen, dass zur Begründung der Maßnahmen, das Gegenteil der Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten belegt wird.