„Die Polizei sei verpflichtet, „bei ihrem Einsatz auf jeden Fall Verhältnismäßigkeit walten zu lassen“. Gewalt sei lediglich gerechtfertigt, wenn ein Polizist oder eine Drittperson unmittelbar angegriffen werde, etwa, „wenn sich die Behörden gegen einen vermummten Werfer von Molotowcocktails wehren müssen“. Melzer: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Polizei wegen bloßer Ordnungswidrigkeiten oder zivilem Ungehorsam mit teilweise lebensgefährlicher Gewalt gegen wehrlose Demonstranten vorgeht.“
„Melzer: „Es ist darüber hinaus widersinnig, eine Demonstration mit dem Hinweis auf den Gesundheitsschutz aufzulösen, wenn dabei Demonstranten mit vollkommen willkürlicher Brutalität zusammengetrieben und verletzt werden.“
„Melzer hält es für dringend notwendig, dass die Behörden und Polizei bewährte De-Eskalationsmethoden einsetze. Als vorbildliches Beispiel nennt er Stuttgart, wo Polizeichef Carsten Höfler im April bei Corona-Protesten erklärt habe, dass die Polizei niemals gegen friedliche Demonstranten Gewalt anwenden dürfe.“
Wegen Polizeigewalt in Berlin
UN-Sonderbeauftragter Melzer kündigt „offizielle Intervention“ an
„Das Procedere sieht vor, dass sich der UN-Sonderberichterstatter über die deutsche Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf an den amtierenden Bundesaußenminister Heiko Maas wendet.
Über das Auswärtige Amt muss sich dann die zuständige Behörde, im konkreten Fall der Berliner Innensenator, mit den Vorwürfen auseinandersetzen und muss die staatsvertraglich verpflichtenden Untersuchungen einleiten.“