„Wenn Behörden die Betriebsschließung anordnen, trägt der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, entscheidet das Bundesarbeitsgericht. Der Staat müsse für die finanziellen Nachteile einstehen, heißt es in dem richtungsweisenden Urteil.
Das BAG stelle sich gegen die Vorinstanzen und andere Landesarbeitsgerichte, die eine Pflicht zur Lohnfortzahlung von Arbeitgebern im Fall pandemiebedingter Betriebsschließungen bejaht hatten. „Das Bundesarbeitsgericht folgt damit auch nicht der Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das im Februar 2020 behördliche Betriebsschließungen dem Betriebsrisiko der Arbeitgeber zuwies“, betont die Partnerin von der Kanzlei CMS Hasche Sigle.“