„Ein Leser hat mich dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass Lauterbach schon getan hat, was ich meinte, dass verhindert werden müsse. Die Verordnung galt ursprünglich nur bis 31. Mai 2022. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der MedBVSV hat er am 9.3. schnell noch still und heimlich die Gültigkeit der Ausnahmen für Corona-Impfstoffe um eine halbes Jahr verlängert. Auf diese Weise könnte er seine millionenfach überzähligen Impfstoffe nach gelungenem Erlass einer Impfpflicht für alle noch ein halbes Jahr ohne Rücksicht auf Haltbarkeitsfristen und andere Hindernisse, wie Kennzeichnung und Fachinformationen, verimpfen.“