„Vor allem lässt sich das in seiner gesundheitspolitischen Begründung nicht aufgehende Vermummungsgebot auch als geschlechterübergreifende Verallgemeinerung einer Ethik der Berührungsvermeidung, der Verächtlichmachung von Geselligkeit und Vergnügen deuten, die den islamischen Sittenkodex auf der Höhe der Zeit demokratisch entgrenzt und in die Gesamtgesellschaft diffundieren lässt.“