Die offizielle Begründung für die Entlassung lautet: Die ukrainische Menschenrechtsbeauftragte habe sich während des Krieges überwiegend im westlichen Ausland aufgehalten und nicht in Russland, wo sie sich aufgrund ihres Status für den Austausch von Gefangenen und die Eröffnung von Fluchtkorridoren hätte einsetzen können.
Stattdessen konzentrierte sie sich auf detaillierte Schilderungen von unfassbar grausamen russischen sexuellen Verbrechen an ukrainischen Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern und Greisen, die sie aber nicht belegen konnte, wie es in einem Offenen Brief mehrerer Nichtregierungsorganisationen hieß. Die NGOs wollten Namen und Adressen der Opfer sowie Ort und Zeitpunkt der Taten von ihr genannt bekommen, um diesen Menschen ihre Hilfe anzubieten. Ihr Büro konnte ihnen keine Angaben machen, aufgrund deren sie die Opfer aufsuchen konnten.