„Laut Welt habe Harbarth, die in den Vorträgen beim Abendessen zu besprechenden Themen bzw. Fragestellungen vorformuliert, z.B.: „Welche Beurteilungsspielräume verbleiben den Gewalten bei tatsächlichen Unklarheiten?“, “Wie viel Überprüfbarkeit verbleibt dem BVerfG?“, “Wie kann Sicherheit gewonnen werden? Welche Evaluierungspflichten sind dabei zu berücksichtigen?“.