Rechtsanwältin Bahner schreibt an das Heidelberger Gericht: „Es kommt nicht darauf an, ob jemand vor 6 Monaten oder vor 6 Jahren mit Corona oder einem Grippevirus infiziert war. Es kommt einzig und allein darauf an, ob die getestete Person akut infiziert ist. Die `Aktualität` und `Akutheit` schreibt §7 IfSG auch ausdrücklich vor. […]“