„Das Gericht stellte fest, dass die experimentellen mRNA-Behandlungen, die vor Covid schützen sollten, nachweislich “schwerwiegende oder tödliche unerwünschte Wirkungen” hervorrufen. Das Gericht erklärt, dass, auch wenn solche Todesfälle selten sind, ein einziger Todesfall ausreicht, um den Zwang verfassungswidrig zu machen.“