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Warum ist die „Letzte Generation“ eigentlich keine kriminelle Vereinigung?

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„Zur Gründung einer kriminellen Vereinigung im Sinne dieses Gesetzes § 129 StGB bedarf es mindestens 3 Personen, die sich auf Dauer organisatorisch zusammenschließen, um gemeinsam Straftaten zu begehen, und den eigenen Willen dem Willen der Gesamtheit unterordnen.“ 
 
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung erfordert – im Gegensatz zur Bande – ein Mindestmaß an fester Organisation und eine abschließende Rollenverteilung. Hinzukommen muss außerdem die gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder auf einen gemeinsamen Verbandszweck.
 
Siehe dazu Rechtsanwalt Kohn zu "§ 129 StGB - Die Bildung einer kriminellen Vereinigung"
https://ra-kohn.de/strafrecht/bildung-einer-kriminellen-vereinigung/
„Das Rechtswörterbuch“ https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/kriminelle-vereinigung