„Reitschuster“ schreibt:
„Die Art und Weise, wie sich die Politik in Deutschland gegen die Erhebung kritischer Daten zu schweren bis tödlichen Impfnebenwirkungen wehrt, ist inzwischen fast schon legendär. Dabei scheuen sich die KBV und die Bundesregierung auch nicht davor, gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Nach Paragraf 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Kassenärztlichen Vereinigungen unter anderem dazu verpflichtet, sämtliche mit Impfungen in Verbindungen stehende Verdachtsmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu übermitteln. Entweder ist dies nicht geschehen oder das PEI hat die erhaltenen Daten und deren Bedeutung schlicht ignoriert.“
Pressekonferenz zu Impffolgen mit dem Datenanalysten Tom Lausen und Martin Sichert, Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag