„Dem Vorwurf falsch ausgestellter Maskenatteste folgte das Landgericht Bochum im Falle des angeklagten Arztes Andreas Triebel nicht. Seine Patienten bestätigten vor Gericht, jeweils individuell untersucht worden zu sein. Der Arzt wurde freigesprochen und hat Anspruch auf Schadensersatz für zwei bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchungen.“