„Lastenausgleich wäre nicht Mittel der Wahl
Ich empfehle, die These nicht zu glauben, und sich nicht davon erschrecken und ins Ausland zu treiben lassen, bis Ihnen jemand gut nachvollziehbar darlegt, durch welche Formulierungen in welchen Vorschriften der Staat die Kompetenz bekommt, für die Entschädigung von Impfopfern einen umfangreichen Lastenausgleich mit Teilenteignung von privaten Vermögen einzuführen.
Allerdings hat der Gesetzgeber selbstverständlich das Recht, Vermögenssteuern einzuführen oder zu erhöhen, um die staatlichen Ausgaben zu decken. Wenn also die Entschädigungen für Impfnebenwirkungen zu hoch werden sollten, was angesichts der geringen Summen nicht zu erwarten ist, könnte er zur Deckung des Finanzbedarfs eine Vermögenssteuer einführen.
Da es aber um die Deckung von Gesundheitsschäden und nicht um die Deckung von Vermögensschäden geht, wäre dafür ein Lastenausgleich, wie nach dem Krieg, kein sinnvolles Instrument.“