„In diesem Protokoll wurden nicht-invasive Beatmungstherapien explizit ausgeschlossen und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung: „Ein in der S3-Leitlinie bei milden bzw. moderaten Formen des ARDS [„Acute Respiratory Distress Syndrome“, also akutes Lungenversagen bzw. akutes Atemnotsyndrom; Anm. des Autors] empfohlener Therapieversuch mit Nichtinvasiver Ventilation (NIV) oder High-Flow-Sauerstofftherapie (HFNC) scheint aufgrund der vermehrten Aerosolbildung und hohen Infektionsgefahr nicht indiziert.“
Bemerkenswert ist dabei nicht nur, dass die S3-Leitlinien außer Kraft gesetzt wurden, sondern auch, dass dies nicht etwa mit dem Nutzen für die Patienten, sondern der Reduzierung der Infektionsgefahr – mutmaßlich für das medizinische Personal – begründet wurde. Hier wurde also offen der Grundsatz „primum non nocere“, zuallererst nicht schaden, verletzt. Stattdessen wurde explizit eine frühzeitige Intubation empfohlen, genau die Form der „Therapie“, die zum Ableben von ungefähr der Hälfte aller so „behandelten“ Patienten geführt hat: „Merke: Eine frühzeitige Intubation und der Verzicht auf eine NIV-Therapie ist bei respiratorischer Insuffizienz von Covid-19-Patienten indiziert.“ Wobei auch der Ausdruck „respiratorische Insuffizienz“ in den Krankenhäusern wohl recht großzügig ausgelegt wurde. Und wie im britischen Behandlungsprotokoll wurde die Verwendung von Midazolam empfohlen.“