RA Moser, von den Anwälten für Aufklärung, schildert ein suspekt wirkendes Vorgehen des Gerichts und der Pflichtverteidiger. Diese haben bei seinem Geständnis ein völlig falsches Strafmaß verhandelt: anstatt 2 Jahre einigten sie sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf 3 Jahre und 6 Monate, ohne Bewährung. Das, obwohl der Fall von Dr. Habig ganz klar unter die Nothilfe fällt.“