Unter anderem wird in diesem Beitrag die Frage thematisiert, ob die Unabhängigkeitserklärungen der beiden Donbass-Republiken, Donetzk und Lugansk, und deren Bitte an Russland, um militärischen Beistand gegen den seit 2014 stattfindenden Krieg der Regierung in Kiew gegen die in ihren Augen abtrünnigen Provinzen, als Recht dieser Republiken auf Selbstbestimmung ebenso völkerrechtlich relevant ist, wie das völkerrechtliche Gebot, die Grenzen eines anderen Staates zu respektieren.