„Sänger Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters, der gegen den Beschluss geklagt hatte, hat nun vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.“