„Reitschuster“ fragt:
„Kennen Sie den Beutelsbacher Konsens? Nein? Das müssen Sie auch nicht. Wer ihn aber unbedingt kennen muss, sind alle, die im Bildungswesen tätig sind. Denn der Beutelsbacher Konsens legt Grundsätze der politischen Bildung in Schulen fest.
Mit sogenanntem Überwältigungsverbot, Kontroversität und Schülerorientierung will der Staat vermeiden, dass Schüler im Unterricht indoktriniert werden und ihnen ermöglichen, ihre eigene Meinung zu bilden und frei zu äußern. So sei es zum Beispiel nicht erlaubt, „den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbstständigen Urteils‘ zu hindern“. Somit sollen Lehrer die Themen, die in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers erscheinen, auch im Unterricht kontrovers darstellen.“