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Einigung zum Heizungs­gesetz

„Das neue Heizungsgesetz, offiziell: Gebäudeenergiegesetz (GEG), soll wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dann gilt die Pflicht, eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben – allerdings gilt die Pflicht nur für Neubauten. Neben Wärmepumpen können derzeit auch Pelletheizungen eingebaut werden.

Für Bestandsbauten gilt eine Ausnahme. Geht hier eine Öl- oder Gasheizung kaputt, dann gelten die neuen Regeln nicht, sofern in der Kommune keine Wärmeplanung vorliegt. Unter dieser Bedingung dürfen ab dem 1. Januar auch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar ist.“

„Diese Gasheizungen könnten dann noch für Jahrzehnte betrieben werden – aber es besteht auch die Gefahr, dass sie zu Kostenfallen werden könnten. Davor hatte jüngst der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, gewarnt. Durch den steigenden CO₂-Preis wird auch der Betrieb einer Gasheizung teurer.“