„Hier ein Ausschnitt aus dem Beschluss des Landgerichts:
“In einer Gesamtschau der genannten Umstände, insbesondere einer zwar sehr großen Zahl an beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern mit teils sicherlich dringlichen Fahrten […] und einem sehr konkreten Bezug des Protestgegenstandes zum Straßenverkehr, ist in einer Gesamtschau nur eine so große Beeinträchtigung von Rechten von Verkehrsteilnehmern festzustellen, dass die verursachte Beschränkung ihrer Fortbewegungsfreiheit als sozial-adäquate (Neben-) Folge der rechtmäßig durchgeführten Versammlung hinzunehmen ist und hinter der Versammlungsfreiheit zurücktreten muss.”“
Die „MoPo“ meldet: „Protest gegen Reiche: „Letzte Generation“ gräbt Luxus-Golfplatz um – stimmt nicht, das wäre viel zu viel Arbeit, stattdessen haben sie ein bisschen Putting-Green beschädigt. Wichtig ist allerdings die Unterstützung von wahrscheinlich nicht Golf spielenden Staatsanwälten und Richtern: Nach den ersten Ermittlungen stellten die Polizist:innen fest: Zu der Gruppe gehörten vier Aktivist:innen, die vor einer Woche einen Privatjet besprüht und sich an dessen Tragfläche festgeklebt hatten. Gegen die Personen werde bereits wegen Sachbeschädigung ermittelt. In Untersuchungshaft kamen die Aktivist:innen nicht, hierfür fehlten laut Polizei nach einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen. Sie wurden wieder entlassen und auf das Festland gebracht.“