„Die Richterin begründete den Freispruch mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit angesichts sinkender Infektionszahlen und inzwischen bekannt gewordener Nebenwirkungen. Eine schriftliche Begründung liege derzeit noch nicht vor, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bad Kissingen am Dienstag.“
„In der Bundeswehr gilt bis heute die Duldungspflicht für Soldaten. Das heißt, daß Bundeswehrangehörige drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen müssen. Des Weiteren müssen sich Angehörige der Bundeswehr gegen andere Infektionskrankheiten impfen lassen, darunter Keuchhusten, Tetanus und Hepatitis.“