„Das Bundesverfassungsgericht erinnerte die Altparteien daran, dass für einen Ausschluss aus der Stiftungsfinanzierung „schwerwiegende Gründe“ vorliegen müssen. Schon zuvor hatte sich das „demokratische Spektrum“ immer neuen Taschenspielertricks bedient, um die AfD-nahe DES vom öffentlich finanzierten Futtertrog fernzuhalten.“