„Es erscheint schwer vorstellbar, dass der deutsche Bundeshaushalt sich so desaströs überschuldet darstellen würde, wie er es tut, hätten die Wähler ihre Abgeordneten nach Gründung der Republik sogleich konsequent für waghalsiges Finanzjonglieren persönlich haftbar machen können. Denn wer wäre wohl bereit und länger als eine Sekunde fähig gewesen, unter der Geltung des allgemeinen Haftungsrechtes Versprechungen abzugeben wie die, dass die Renten sicher seien, die Wiedervereinigung kostenlos, die Energiewende eine Kugel Eis koste oder der Euro so stabil werde wie die Deutsche Mark?
Schadensersatzverpflichtungen schützen nämlich nicht nur repressiv, indem entstandene Schäden ersetzt werden müssen. Sie schützen in weit größerem Ausmaß noch präventiv, indem drohende Schäden erst gar nicht entstehen. Denn jeder, der handelt, verhält sich in diesem Falle schon von vornherein vorsichtiger, sorgfältiger und umsichtiger, weil er sich selbst vor Rückgriffansprüchen schützen will.“