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Gleich­lautende Be­gründungen für Frei­sprüche der „Letzten“ Generation

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„Bei der gestrigen Hauptverhandlung gegen Lisa Sieghart (21) wurde eine Sitzblockade vom 07.11.2022 verhandelt. Richter Plüür betonte, dass er die Protestform selber persönlich ablehne, aber eine Verurteilung wegen Widerstand und Nötigung eine haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs darstelle. Bei der Abwägung, ob eine Verwerflichkeit vorliege, lasse Artikel 20a GG nur eine Entscheidung zugunsten der Angeklagten zu.
Heute morgen wurde Alison Schönwald (22) in zwei Verfahren ebenfalls von den Vorwürfen der Nötigung und des Widerstands freigesprochen. Es ging konkret um zwei Sitzblockaden in Berlin am 06.07.2022 auf der Holländerstraße sowie am 04.07.2022 auf der Seestraßenbrücke. Das Festkleben einer Hand auf der Fahrbahn könne nicht als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ nach § 113 StGB gewertet werden, da dies nicht unter den Gewaltbegriff falle, stellte in diesen Verfahren Richter Dr. Cebulla fest.
Insgesamt wurden damit bereits elf Berliner Verfahren erstinstanzlich zugunsten von Unterstützer:innen der Letzten Generation mit Freispruch entschieden.
Dass unsere Bundesregierung ihren Pflichten in der Klimakatastrophe nicht nachkommt und sich daraus eine Pflicht zum Widerstand ableitet, ist Kern der Argumentation der Letzten Generation.“