„Juristisch war zum aktuellen Stand in diesem Prozess kein Freispruch mehr möglich. Es ging stattdessen um die Bemessung der Strafhöhe. Man hätte es bei einer Nullstrafe (Verwarnung) belassen können, doch man verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro für am Ende 10 übrig gebliebene Fälle. Der Richter argumentierte, es gäbe in der Gesellschaft eben Regeln, an die man sich zu halten habe. Die Vorinstanzen hätten einen Regelverstoß festgestellt. Subjektiv sei Dr. Weikls Hintergrund für die Ausstellung der Atteste ehrenwert gewesen und er habe nie versucht, sich zu bereichern.
Dr. Weikls Verteidiger erklärte allerdings, die bisherigen Urteile wären nicht auf Basis von geltendem Recht erfolgt und würden entsprechend weiter bekämpft werden. Die verbliebenen zehn Fälle müssten dazu bis zum Ende durch alle Instanzen gebracht werden.“