„Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Schuldenbremse nun doch aussetzen, um mit den 2023 gemachten und ausgezahlten Schulden nicht erneut die Verfassung zu brechen. Dafür soll der Bundestag rückwirkend eine „außergewöhnliche Notlage“ beschließen.
Doch hier droht der nächste Verfassungsbruch, warnt Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU). Im Gespräch mit NIUS sagte Scholz: „Das ist ein eklatanter Verfassungsbruch. Man kann eine Haushaltsnotlage, wie im Grundgesetz Artikel 109 beschrieben, nicht rückwirkend verhängen, sondern nur im Angesicht einer akuten Krise. Alles andere ist widersinnig und höhlt die Schuldenbremse weiter aus.“