„Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“.“