„Das geplante, mit bis zu zehn Milliarden Euro neuer Schulden gespeiste Sondervermögen für Klimaschutz, soll nicht schon mit dem Doppelhaushalt 2024/25 am 14. Dezember beschlossen werden.
Zunächst wird die Finanzverwaltung ein Gutachten von Rechtsexperten beauftragen, um die Berliner Konstruktion an die neuen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts anzupassen. „Die Auswirkungen des Urteils sind noch nicht umfassend erfasst“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwoch. „Das Ziel bleibt klar, wir wollen der klimapolitischen Notlage entschlossen entgegen treten“.“
Vor allem sind höhere Anforderungen an die Begründung der Notlagesituation erforderlich. Wo bisher drei knappe Seiten für ausreichend erachtet wurden, müssen sich die Beamten künftig deutlich mehr Mühe geben. Zudem wirft die Anforderung des Gerichts nach einer strengen „Jährlichkeit“ Fragen auf. Das bedeutet, dass einzelne Maßnahmen grundsätzlich binnen eines Haushaltsjahres finanziert werden und auch greifen müssen. Zumindest müssen ausgewählte Projekte so weit und gut geplant sein, dass sie gleich nach der Kreditaufnahme begonnen und dann zügig in den Folgejahren abgeschlossen werden können. Dazu muss aufgeführt werden, wie weit diese Projekte konkret dazu beitragen, die Notlage zu entschärfen.“