„Weil Deutschland die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor in den vergangenen Jahren verfehlt hat, muss sie laut Urteil gegensteuern. Eine Revision ist aber möglich.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt. Es verpflichtete die Ampelkoalition dazu, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Damit gab das Gericht Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND statt. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
Ob die Bundesregierung sich jetzt an die Arbeit macht und ein Sofortprogramm ausarbeitet, ist dennoch fraglich. Denn dem Urteil ist die Grundlage entzogen, wenn die Bundesregierung die Sofortprogramme aus dem Klimaschutzgesetz streicht und die Klimaziele fortan sektorübergreifend und mehrjährig ausgestaltet. Und das hat sie auch schon auf den Weg gebracht.
Die entsprechende Reform könnte noch in diesem Winter vom Bundestag verabschiedet werden. Das Urteil und die sich daraus ergebenden Pflichten würden sich damit erledigen.“