„Die AfD habe die Anzahl ihrer Kooperationspartner aus dem rechtsextremistischen Spektrum weiter ausgedehnt und sei inzwischen fast mit sämtlichen relevanten gesichert rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt. Hierzu gehören – zumindest punktuell auf lokaler Ebene – die „Freien Sachsen“, die „Identitäre Bewegung“, „Pegida“, das „Institut für Staatspolitik“ und die „Compact-Magazin GmbH“.
Das Gutachten des Verfassungsschutzes geht noch weiter: Der AfD-Landesverband verfolge im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten „Ethnopluralismus“, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Demnach richtet sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen oder kulturellen Kriterien. Ein solches Volksverständnis sei jedoch „mit dem Grundgesetz unvereinbar“, heißt es weiter vom Verfassungsschutz. Denn es setze fremde Völker bewußt herab, benachteilige sie und grenze sie aus. Sie würden als „Menschen zweiter Klasse“ betrachtet und verächtlich gemacht. „Eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen Nationalsozialismus“, urteilt Christian.“